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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Lagunenstadt Ueckermünde AG

 

 

1. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES

Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages durch Vermittlung von der Lagunenstadt dar. Mit der Annahme der Buchung  durch Übersendung der Buchungsbestätigung  durch die Lagunenstadt kommt der Mietvertrag mit dem jeweiligen Eigentümer der Ferienwohnung zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung  als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung widersprochen wird. Die Lagunenstadt Ueckermünde AG behält sich die Korrektur  von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.

 

2. ZAHLUNGEN

Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung ist eine Zahlung  von 20% des Preises, jedoch mindestens € 25,- zu leisten. Gemäß der Buchungsbestätigung ist der Mietpreis 28 Tage vor Anreise fällig. Bei Verzug  der Mietpreiszahlung wird keine Haftung für die bestätigte Reservierung übernommen. 

 

3. NUTZUNG DES MIETOBJEKTES

Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt Ihnen selbst, die Verwaltung der Ferienanlage vor Ort auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit der Rezeption vor Ort abgerechnet werden. Die Wohneinheiten haben eine maximal begrenzte Personenzulassung. Das überschreiten dieser Personenzulassung ist ein Verstoß gegen die Hausordnung und kann zum Verweis aus der Ferienanlage führen. Haustiere müssen bei der  Anreise angemeldet werden. Das unterlassen dieser Anmeldung ist ein Verstoß gegen die Hausordnung  und kann zum Verweis aus der Ferienanlage führen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Lagunenstadt AG. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.

 

4. ANKUNFT UND ABREISE

Die Anreise sollte an dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Datum erfolgen. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet, ist dies mit der  Rezeption der Anlage abzustimmen. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Eigentümer das Recht, unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche zur Weitervermietung,

 

5. RÜCKTRITT DURCH DEN MIETER; UMBUCHUNG; ERSATZPERSON

Sie können jederzeit vor Beginn des  mit Ihnen  vereinbarten Aufenthaltes  vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erklärt werden. Die Eigentümer haben im Falle Ihres Rücktritts bzw. des Nichtscheines bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart: Bei weniger als  30. Tage vor vereinbartem Aufenthaltsbeginn 80%, bei mehr als 30 Tage 25%  mindestens € 25,00  Die Lagunenstadt Ueckermünde AG weist ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit  einer Reiserücktrittskostenversicherung hin. Diese ist hinsichtlich des Risikos auf eigene Rechnung gesondert abzuschließen. Das Angebot einer Versicherungsgesellschaft fügen wir auf Wunsch der Buchungsbestätigung bei. Sie haben das Recht, der Lagunenstadt Ueckermünde AG einen Mieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Für die Umbuchung berechnet die Lagunenstadt Ueckermünde AG eine Gebühr von € 25,00. Vorraussetzung für die Übertragung auf den neuen Mieter  ist, die rechtzeitige schriftliche Mitteilung,  dass die Lagunenstadt Ueckermünde AG die insoweit nötigen Umdispositionen vornehmen kann. Die Lagunenstadt AG kann im Namen des Eigentümers den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies die Lagunenstadt Ueckermünde AG unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch die Lagunenstadt Ueckermünde AG. Diese Bestätigung setzt den Zahlungseingang der Umschreibgebühr  voraus.

 

6. RÜCKTRITT DURCH DIE LAGUNENSTADT UECKERMÜNDE AG

Die Lagunenstadt Ueckermünde AG kann im Namen der Eigentümer vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält;

b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Kündigt die Lagunenstadt AG im Namen der Eigentümer den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis. Tritt die Lagunenstadt AG im Namen der Eigentümer gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt die Lagunenstadt Ueckermünde AG im Namen der Eigentümer den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Die Lagunenstadt Ueckermünde AG behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch die Lagunenstadt Ueckermünde AG) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so ist der Mieter berechtigt den Vertag fristlos zu  kündigen..

 

7. HAFTUNG

Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung  erfolgt keine Haftung, sofern nicht Erfüllungsgehilfen der Eigentümer für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, usw. Die Haftung der Eigentümer ist der Höhe nach, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Eigentümer für einen  Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftung der Eigentümer ist beschränkt,  soweit gesetzlíche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Eigentümer gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und Organisationen beruhen.

 

8. REKLAMATION UND VERJÄHRUNG

Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Rezeption zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem  Mietzeitende bei der Lagunenstadt Ueckermünde AG . Zum Strand 2 , 17373 Ueckermünde, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen sind ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der Rezeption angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach 6 Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Die Rezeption der Ferienanlage ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Im Übrigen wird § 651g,BGB vereinbart.

 

9. EIGENTÜMER

Eine Liste der einzelnen Eigentümer der Ferienanlage liegt in den Geschäftsräumen von der Lagunenstadt Ueckermünde AG aus.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die Eigentümer ist Ueckermünde. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.  

Wir informieren Sie gerne
Tel: (+49) 3 97 71 / 5 30 29

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